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(No. 122.) Fernerweite Bekanntmachung in Betreff der Vermögenssteuer. Vom
13ten Juli 1812.
M wird zu Jedermanns Wissenschaft hiermit bekannt gemacht: „
1) daß die Anweisungen auf die Vermögenssteuer und die als solche geltenden
gestempelten Tresorscheine, in allen drei Terminen der gedachten
Steuer; nach ihrem Nennwerth angenommen werden;
2) daß der Betrag der Anweisungen und gestempelten Tresorscheine, welcher
durch die Berichtigung der Steuer statt baaren Geldes eingeht,
an die zur Verwaltung desselben angeordnete Immediatkommission abgeliefert
wird;
3) daß diese Kommission die Einlösung der Steueranweisungen und gestempelten
Tresorscheine nach und nach bewirken, die Nummer derselben durchs
Loos in Gegenwart von drei der hier anwesenden Landesrepräsentanten
und einiger Vorsteher der hiesigen Börse ziehen lassen, hiermit nächstens
den Anfang machen und den Betrag jedesmal öffentlich anzeigen wird.
Berlin, den 13t6en Juli 1812.
Der Staatskanzler
Hardenberg.