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garantirten Landeskulturrentenscheins ein halbes Jahr nach der künftigen Ausloosung
unverkürzt ausgezahlt und bis dahin mit 3½ vom Hundert jährlich, zu den beiden
halbjährigen Terminen 3 Osten Juni und 31 sten December verzinst werden.
Dresden, den en .
Königliche Landeskulturrentenbank-Verwaltung.
(Namensunterschrift eines Verwaltungsmitgliedes.)
Eingetragen im Creationsbuche der Landeskulturrentenbank
(Namensunterschrift des Bankbuchhalters.)
............. Bankbuchhalter.
Zinsleiste
zu den zum Landeskulturrentenscheine über 6000.4% (1500.4, 300#) Reichswährung
Litera A (B, C) N. ausgegebenen Zinsscheinen auf die Verfallstermine .. ...
bis mit . . . . .. , nach deren Ablauf gegen Zurückgabe dieser Zinsleiste neue Zinsscheine
ausgeantwortet werden sollen, wenn nicht bis dahin der Landeskulturrentenschein selbst
durch die Ausloosung zahlbar geworden ist.
Dresden, den . . . . .... . . ...
(Facsimile des Bankbuchhalters.) Hanigliche Landeskulturrentenbank-
Bankbuchhalter. Verwaltung.
(Facsimile des vorsitzenden Verwaltungs-
mitgliedes.)
Zinsschein.
(Zinsschein Nr.
Einhundert Mark
(Fünfundzwanzig)
„ (Fünf)
halbjährige Zinsen nach 3½% von dem Landeskulturrentenscheine über 6000.4
(1500, 300.0, Litera A (B, C) Nr.
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