Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. s. w. 
(Vereinsgzollgesetz §§ 46, 49, 50 und 96.) 
  
1. beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. Genehmigt. 
, den 18 , den 18 
Amt. 
2. beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der 
Weiterversendung der Waaren an Eingetragen unter Nr. des Begleitschein-Aus- 
in auf das Amt fertigungs-Registers und auf das Amt 
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zu überweisen, indem ich in Beziehung mit Gültigkeitsfrist bis zum 
auf den weiteren Transport die Verpflichtungen überwiesen. 
des Begleitscheinextrahenten (§8§ 44 und 46 des 
Vereinszollgesetzes) übernehme. Verschluß: 
, den 18 , den 18 
 
	        
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