— 404 —
Vermerke über veränderte Zestimmung der Waarenladung, ũber Umladungen
und Ausladungen auf dem Wege zum Bestimmungsorte.
(Vereins-Zollgesetz §§ 65 und 66, bezw. Eisenbahn-Zollregulativ §§ 24 und 25.)
1. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der
Eisenbahn = Verwaltung beantragt,
dieses Ladungsverzeichniß hier zu erledigen.
, den 18
2. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der Mit Begleitzettel Nr. auf
Eisenbahn-Verwaltung beantragt, .Amt mit der Gült
dieses Ladungsverzeichniß zum Zweck der Weiter- bis zum überw
versendung der Waaren auf das -Amt „den 18
zu überweisen, indem er in Beziehung Aml
auf den weiteren Transport die auf der ersten Seite
dieses Ladungsverzeichnisses angegebenen Verpflicht-
ungen der Grenz-Eisenbahnverwaltung übernimmt.
den 18
3. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der Die in den Wagen Nr.,
Eisenbahn-Verwaltung beantragt befindlichen, in den Spalten 3, 4 und 5 dieses Ladr
wegen die Umladung der in dem verzeichnisses nach Zahl, Art und Bezeichnung näher
Wagen Nr. geladenen Güter in den gegebenen Kolli wurden heute in den Wagen
Wagen Nr. , indem er rücksichtlich Nr.
der weiter gehenden umgeladenen Güter in die Ver- umgeladen.
pflichtungen eintritt, welche die Grenz-Eisenbahn= Verschluß:
verwaltung hinsichtlich jener Güter der Zollverwaltung
gegenüber übernommen hat.
den 18 , den
l
r
Erledigungs-Sescheinigungen.
1. Im Begleitzettel-Empfangs-Register unter Nr. 49 eingetragen. Rippert Hauptamts-Assistent.
2.* In dem Deklarations-Register B l unter Nr. 211 bis 222 eingetragen. Lamprecht Hauptamts-Aseisie
3. Die vollständige Erledigung dieses Ladungsverzeichnisses bescheinigt.
Berlin, den 6. August 1888.
–
. (7-
Wegner Hauptamts-Assistent.
* Bleibt unausgefüllt, wenn das Deklarations-Register mit dem Begleitzettel-Empfangs-Register vereinigt ist.