Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

egifter 
welche die Rückvergütung der Brausteuer beansprucht wird. 
501 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfertigung des Bieres hat stattgefunden Die Anmeldung ist überwiesen 
in Amt Summarische Z Vermerk Der Ein- dem 
unter Anzahl Summarische5über Ab- *z Namen Sum #um- Hauptamt,hm nerk 
immer der Gebinde Menge des nahme Ausgang der Be= gange an 5 vessen Bemerkungen. 
.. » oderBe-hat1tatt- . die Ueber— (Da— 
s Ab= (bei Ausfuhr abgefertigten . gleitungs- Bezirk der 
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igungs= in Flaschen Bieres des Ver- . beamten. Versender 
isters. der Kollt lusses. am: —.x–-.D 
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7. 8 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 
eisung 
stattgehabten Versendungen von Bier, nebst Liquidation der dafür zu ge— 
das 
  
te Vierteljahr 18. 
Revisionsbefund des Abfertigungsamts. 
Berechnung der Steuervergütung. 
  
Ummarische Angabe 
der Gebindezahl 
ei Flaschen der Zahl 
Menge des ver- 
sendeten Bieres in 
  
  
Betrag der Rück- 
vergütung für die 
angemeldete Sendung 
Summe der Ver- 
gütungen (Spalte 12) 
für alle Ausfuhren 
  
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
und Art der Kolli. zu je 4% eines jeden Versenders 
a welche sie verpackt Hektoliter. Liter. für den Hektoliter 
waren). 4# 4. 4. 
10. 11. 12. 13. 14. 
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1888. 71
	        
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