Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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1. Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. s. w. 
1. beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. Genehmigt. 
, den 18 , den 18 
-Amt. 
2. beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der 
Weiterversendung der Waaren an Eingetragen unter Nr. des Begleitschein-Aus- 
in auf das Amt fertigungs-Registers und auf das = Amt 
zu überweisen, indem in mit Gültigkeitsfrist bis zum 
Beziehung auf den weiteren Transport die VerG-= übberwiesen. 
pflichtungen des Begleitschein -Extrahenten über- 1 
t— 8 gleisch Verschluß: 
nehme. 
, den 18 , den 18 
-Amt. 
  
II. Vermerke über Versteuerung, Ausgang, Denaturirung u. I. w. 
Die umseitig bezeichneten Waaren sind heute 
nach Abnahme des unverletzten Verschlusses 
unter unsern Augen in das Ausland ausgeführt. 
Bodenbach, den 16. Juli 1888. 
Peder Dörre 
Assistent. Grenzaufseher.
	        
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