Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Erwünscht ist auch die Gewinnung einer Erfahrung seitens der Beamten hinsichtlich 
der Menge der schließlich abgeschiedenen Fettsäuren; die Beamten würden bei Ausführ— 
ung vorbezeichneten Probeversuchs zugleich ein Bild von der Menge der dabei sich ab— 
scheidenden Fettsäure gewinnen können und darauf den Vergleich mit anderem zur De— 
naturirung von Salz vorgeführten Seifenpulver zu machen im Stande sein. 
In Bezug auf die äußere Beschaffenheit des Seifenpulvers ist noch zu bemerken, daß 
das reine Seifenpulver immer etwas gelblich gefärbt ist und einen schwach-laugenhaft— 
fettigen Geschmack und schwachen Seifengeruch besitzt, während die mineralischen Fälsch- 
ungsmittel farb-, geschmack= und geruchlos sind. 
 
	        
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