Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 599 — 
  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1888. 
  
  
  
Inhalt: JNr. 58. Bekanntmachung, eine Anleihe der Baumwollspinnerei und Warperei Furth (vormals H. C. 
Müller) betr. S. 599. — Nr. 59. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
der Leipzig-Dresdner Eisenbahn betr. S. 600. — Nr. 60. Verordnung, die Enteignung von Grundeigen- 
thum für Erweiterung der Bahnlinie Reitzenhain -Flöha betr. S. 601. — Nr. 61. Verordnung, die Ent- 
eignung von Grundeigenthum zur Erbaunng einer normalspurigen Secundärbahn von Schlettau nach Crotten- 
dorf betr. S. 602. — Nr. 62. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Secundäreisenbahn 
Mühgeln bei Oschatz— Nerchau-Trebsen betr. S. 603. — Nr. 63. Verordnung, die Enteignung von Grund- 
eigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Freiberg nach Halsbrücke betr. S. 604. 
— Nr. 64. Verordnung, die Befreiung der Berufsgenossenschaften 2c. von Anlagen betr. S. 605. 
  
Nr. 58. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Baumwollspinnerei und Warperei Furth 
(vormals H. C. Müller) betreffend; 
vom 11. October 1888. 
Nochdem der Aktiengesellschaft unter der Firma: Baumwollspinnerei und Warperei 
Furth (vormals H. C. Müller) behufs Aufnahme einer Anleihe von 
Dreihundert Tausend Mark 
(300 000 Mark) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 41 vom Hundert zu verzinsenden und 
planmäßig vom 31. December 1890 ab mit jährlich drei Procent unter Zurechnung 
der ersparten Zinsen zu tilgenden Schuldscheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt 
Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst 
  
Ausgegeben zu Dresden den 30. November 1888. 84
	        
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