Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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& 4. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn wird nach Maßgabe der genehmigten 
Detailpläne außer der in der Bekanntmachung vom 9. laufenden Monats genannten 
Flur Waltersdorf weiter die Flur 
Crottendorf 
betroffen. 
Dresden, den 25. October 1888. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Nr. 62. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Secundäreisenbahn 
Mügeln bei Oschatz— Nerchau-Trebsen betreffend; 
vom 29. October 1888. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Secundäreisenbahn Mügeln 
bei Oschatz — Nerchau-Trebsen 
am 1. November laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes der genannten Secundärbahn erfolgt durch die General- 
direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; 
dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung der 
auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis 
auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanz-Assessor Dr. Kürsten 
in Dresden. 
Dresden, am 29. October 1888. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller.
	        
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