— 657 — 8 45. 46.
7. Streichungen aus den Grundlisten müssen derart stattfinden, daß sowohl die Namen
als auch alle Bemerkungen leserlich bleiben.
8. Zu allgemeinen Erlassen über die Listenführung und zur Anordnung etwaiger durch
besondere Verhältnisse bedingter Abweichungen von den in diesem Abschnitt getroffenen
Bestimmungen ist für die Grundlisten nur die in der dritten Instanz fungirende
Zivilbehörde,“) für die Vorstellungslisten nur die Ersatzbehörde dritter Instanz inner—
halb ihres Geschäftsbereichs befugt.
8 45.
Rekrutirungsstammrollen im Allgemeinen.
1. Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben unter Kontrole der
Ersatzbehörden Rekrutirungsstammrollen über alle Militärpflichtigen (8 46,3) zu
führen oder unter ihrer Verantwortung führen zu lassen.
R. M. G. 831.
2. Die Rekrutirungsstammrollen werden auf Grund der Zivilstandsregister, der nach
§25 zu erstattenden Anmeldungen und amtlicher Ermittelungen geführt.
R. M. G. 8§ 32.
3. Die Rekrutirungsstammrollen sind unter sicherem Verschluß aufzubewahren und bei
eintretender Gefahr schleunigst in Sicherheit zu bringen.
4. Die Regelung und Kontrole der Führung der Rekrutirungsstammrollen innerhalb des
Aushebungsbezirks ist Sache des Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission. Derselbe
darf die Rekrutirungsstammrollen seines Aushebungsbezirks jeder Zeit zur Berichtig-
ung und Kontrole einfordern.
§ 46.
Führung der Rekrutirungsstammrollen.
1. Die Rekrutirungsstammrollen werden jahrgangsweise angelegt, so daß für alle Militär-
pflichtigen, welche innerhalb eines Kalenderjahres geboren sind, eine besondere Re-
krutirungsstammrolle besteht.
2. Die Militärpflichtigen werden in alphabetischer Reihenfolge in die Rekrutirungs-
stammrolle ihres Jahrganges eingetragen.
Bei Anlegung jeder Rekrutirungsstammrolle ist unter dem letzten Namen jedes
Buchstabens genügender Raum zu Nachtragungen frei zu lassen.
Die Militärpflichtigen mit gleichem Anfangsbuchstaben werden unter sich
numerirt.
*) In Sachsen die Ober-Rekrutirungsbehörde, in Württemberg der Ober-Rekrutirungsrath.
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