Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

847. — 660 — 
Die weitere Vervollständigung der Rekrutirungsstammrollen erfolgt bei Gelegen— 
heit des Musterungsgeschäfts (§ 61, 3). 
13. Von jeder im ferneren Verlauf des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militär- 
pflichtigen in die Rekrutirungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Ver- 
änderung und von jeder Anmeldung eines Militärpflichtigen in Folge Aufenthalts- 
wechsels (§ 25,9) hat der zur Führung der Rekrutirungsstammrolle Verpflichtete 
dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission behufs Berichtigung der alphabetischen 
Listen oder der Restantenlisten sofort Mittheilung zu machen (8§ 47, 8). 
14. Die Streichung eines Mannes in der Rekrutirungsstammrolle darf nur mit Ge- 
nehmigung des Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. 
15. Ueber Führung der Rekrutirungsstammrollen in großen Städten siehe 8 47, 11. 
16. Ueber Vernichtung der Rekrutirungsstammrollen siehe 8 48,6. 
§ 47. 
Alphabetische Listen. 
1. Das Ersatzgeschäft wird auf die alphabetische Liste des laufenden Jahres und auf 
diejenigen der beiden vorhergehenden Jahre gegründet. 
M 6. 2. Jede alphabetische Liste ist die Zusammenstellung aller in den Rekrutirungsstamm- 
Aheiice rollen eines Jahres enthaltenen Militärpflichtigen für den Aushebungsbezirk. 
W Sie wird nach demselben Muster wie die Rekrutirungsstammrollen geführt. 
3. Die einzelnen Gemeinden oder gleichartigen Verbände werden in alphabetischer 
Reihenfolge hintereinander aufgeführt und der Kürze wegen mit fortlaufenden 
Ziffern bezeichnet. 
In der Reihenfolge der Militärpflichtigen innerhalb der einzelnen Gemeinden 2c. 
ändert sich nichts. 
Hiernach ist z. B. I. A. 1. der erste mit dem Buchstaben A anfangende Militär- 
pflichtige einer alphabetischen Liste. 
4. Nachdem die eingereichten Rekrutirungsstammrollen mit ihren Beilagen geprüft 
sind, wird die alphabetische Liste des laufenden Jahres aufgestellt. Die alpha— 
betischen Listen der beiden Vorjahre werden — wenn nöthig — nach den Re— 
krutirungsstammrollen berichtigt. 
Mit den Beilagen wird nach 8 44,6 verfahren. 
Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungsgeschäft 
(68 64 und 68,,), sodann auf Grund der Vorstellungslisten (§ 50) nach dem 
Aushebungsgeschäft. 
Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach § 46, 13
	        
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