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Hiernach werden die außerordentlichen Mitglieder entlassen.
3. Die ständigen Mitglieder vergleichen ihre alphabetischen Listen nochmals genau un
reichen hierauf nach näherer Bestimmung der Ober-Ersatzkommission eine summarisch
Uebersicht der Ergebnisse des Musterungsgeschäfts an die Ober-Ersatzkommission (z
Händen des Militärvorsitzenden) ein.
War der Infanterieoffizier mit Führung der alphabetischen Liste des Bezirke
kommandeurs im Musterungstermin beauftragt (§ 64, 2), so kann derselbe auch zun
Vergleichen der Listen noch herangezogen werden.
Ueber etwaige während des Musterungsgeschäfts bewirkte Einstellung unsichere
Dienstpflichtiger ist bei Vorlage der Uebersicht Meldung zu erstatten (§ 66, 360).
4. Hierauf werden in Gemäßheit der Bestimmungen des § 50 die Vorstellungslisten an
gelegt. Ob dieselben einzusenden oder erst im Aushebungstermin vorzulegen, bestimm
die Ober-Ersatzkommission.
Der Vorstellungsliste A sind die betreffenden Ausschließungsscheine, der Vor
stellungsliste B die Ausmusterungsscheine, der Vorstellungsliste C die Landsturmschein
beizufügen.
5. Treten nach Aufstellung der Vorstellungslisten durch Zuzug oder Wegzug der Militär
pflichtigen 2c. Veränderungen ein, so sind erstere hiernach durch den Zivilvorsitzende
der Ersatzkommission vor Beginn des Aushebungsgeschäftes bezw. jedes Geschäftstage
unter Aufnahme einer bezüglichen Bemerkung zu berichtigen.
Im Uebrigen siehe 8 72,4.
Abschnitt IX.
Aushebungsgeschäft.
869.
Aushebungsreise.
1. Der Plan zur Aushebungsreise wird durch die Infanterie-Brigadekommandeure au
gestellt und den Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommissionen mitgetheilt.
2. Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten:
a) Aufeinanderfolge der Aushebungsbezirke nach ihrer örtlichen Lage,
b) Rücksichtnahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff- und Chausse
verbindungen, ·
c)Abhaltungdes Aushebungsgeschäfts soweit thunlich an den Orten, an welch
die Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen ihren Amtssitz haben,
6) Rücksichtnahme auf die Zahl der zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtige