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Zurückstellungsverfahren.
. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und
Marine-Ersatzreserve (8 118,3) sowie ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten
Aufgebots (S 120,5), welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche
bei dem Vorsteher der Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes anzubringen,
welcher dieselben prüft und darüber eine an den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommis-
sion einzureichende Nachweisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürger-
lichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden
besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt
werden kann.
Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersatzkommission
(§ 64,5), welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich bekannt zu
machenden Terminen zu diesem Zweck jährlich einmal Sitzung hält.
Das Verfahren der verstärkten Ersatzkommission beim Zurückstellungsgeschäft regelt
sich nach § 64, 6 erster Absatz.
Gegen die Entscheidungen der verstärkten Ersatzkommission steht dem ständigen militä-
rischen Mitgliede die Erhebung des Einspruchs zu. Wird hiervon Gebrauch gemacht,
so erfolgt die endgültige Entscheidung durch die ständigen Mitglieder der Ober-
Ersatzkommission, anderenfalls ist die Entscheidung der verstärkten Ersatzkommission
endgültig.
R. M. G. 8§ 30, .
Die vorgedachten Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächsten Zurück-
stellungstermin.
Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf weitere Zurückstellung alsdann zu
erneuern.
Wenn Mannschaften aus einem Aushebungsbezirk in einen anderen verziehen, so er-
lischt die gewährte Zurückstellung.
mNach jedem Termin werden die Namen der zurückgestellten Mannschaften durch den
Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission amtlich bekannt gemacht.
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Außerterminliche Zurückstellung.
Die vor erfüllter aktiver Dienstpflicht auf Reklamation entlassenen Mannschaften
bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Zurückstellungstermin hinter
die letzte Jahresklasse der Reserve bezw. Marinereserve zurückgestellt und haben dem-
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