Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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8 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver— 
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungs-Verordnung zum Gesetze 
vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung er- 
gangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 
#l 3.Von der im § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Sebnitz 
betroffen. 
Dresden, den 15. Dezember 1888. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Nr. 70. Bekanntmachung, 
die Ueberweisung der Gemeinde Reudnitz in die Ephorie Leipzig 1 betreffend; 
vom 24. Dezember 1888. 
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister ist die Pa— 
rochie Reudnitz mit Rücksicht auf die bevorstehende Vereinigung der Gemeinde Reudnitz mit 
der Stadt Leipzig und den dadurch bedingten Eintritt der vorgedachten Parochie in die 
Reihe der Parochieen der Stadt Leipzig dem Bezirk der Ephorie Leipzig II entnommen 
und vom 
1. Januar 1889 
an der Ephorie Leipzig J überwiesen worden. 
Dresden, am 24. Dezember 1888. 
Evangelisch-lutherisches Landesconsistorium. 
v. Berlepsch. 
Schnell. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von E. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
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