— 941 —
8 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver—
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungs-Verordnung zum Gesetze
vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung er-
gangenen späteren Verordnungen enthalten sind.
#l 3.Von der im § 1 erwähnten Anlage wird die Flur
Sebnitz
betroffen.
Dresden, den 15. Dezember 1888.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Müller.
Nr. 70. Bekanntmachung,
die Ueberweisung der Gemeinde Reudnitz in die Ephorie Leipzig 1 betreffend;
vom 24. Dezember 1888.
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister ist die Pa—
rochie Reudnitz mit Rücksicht auf die bevorstehende Vereinigung der Gemeinde Reudnitz mit
der Stadt Leipzig und den dadurch bedingten Eintritt der vorgedachten Parochie in die
Reihe der Parochieen der Stadt Leipzig dem Bezirk der Ephorie Leipzig II entnommen
und vom
1. Januar 1889
an der Ephorie Leipzig J überwiesen worden.
Dresden, am 24. Dezember 1888.
Evangelisch-lutherisches Landesconsistorium.
v. Berlepsch.
Schnell.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von E. C. Meinhold & Söhne in Dresden.