Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

für den 1. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsassessor Freiherrn von Teubern zu Bautzen, 
für den 3. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsrath Hörnig zu Dresden, 
für den 5. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsrath Lingke zu Dresden, 
für den 9. städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann Wittgenstein zu Döbeln, 
für den 13. städtischen Wahlkreis 
den Geh. Regierungsrath Amtshauptmann Schäffer zu Rochlitz, 
für den 16. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Dr. Grundig zu Crimmitschau, 
für den 20. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Dr. von Woydt zu Schneeberg, 
für den 1. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Schlieben zu Zittau, 
für den 2. Wahlkreis des platten Landes 
den Bezirksassessor Königsheim zu Löbau, 
für den 4. Wahlkreis des platten Landes 
den Geh. Regierungsrath Amtshauptmann von Thielau zu Löbau, 
für den 5. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Boxberg zu Bautzen, 
für den 6. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsassessor Hänichen zu Bautzen, 
für den 9. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Freiherrn von Weißenbach zu Dresden-Neustadt, 
für den 12. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Le Maistre zu Pirna, 
für den 14. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsrath Weger zu Sayda, 
für den 15. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Haberkorn zu Freiberg, 
für den 20. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Schröter zu ÖOschatz, 
für den 31. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Fischer zu Chemnitz,
	        
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