Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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Nr. 44. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen 
zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; 
vom 11. October 1889. 
Se. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen 
zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen 
Landtag auf 
den 11. November dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider stän- 
discher Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen 
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 1 1. October 1889. 
Gesammtministerium. 
Graf v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz. 
Meister. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
—.
	        
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