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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1889.
Inhalt: Nr. 6. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betr. S. 11. — Nr. 7.
Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Oberförstercandidaten betr. S. 12. — Nr. 8. Ver-
ordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Großpostwitz nach Cune-
walde betr. S. 12. — Nr. 9. Bekanntmachung, die Dienstwaffen der Gendarmerie betr. S. 13. —
Nr. 10. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Limbach betr. S. 14.
Nr. 6. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betreffend;
vom 24. Januar 1889.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu
Crimmitschau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von
auf den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen über je
500 4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit dreiundeinhalb vom Hundert jährlich zu
verzinsenden städtischen Anleihe von
Zweihundert und achtundachtzig Tausend Fünfhundert Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und bez. Tilgungsplans die nach § 1040 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 24. Januar 1889.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Münckner.
Ausgegeben zu Dresden den 28. Februar 1889. 3