Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
2. Stück vom Jahre 1889. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 6. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betr. S. 11. — Nr. 7. 
Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Oberförstercandidaten betr. S. 12. — Nr. 8. Ver- 
ordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Großpostwitz nach Cune- 
walde betr. S. 12. — Nr. 9. Bekanntmachung, die Dienstwaffen der Gendarmerie betr. S. 13. — 
Nr. 10. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Limbach betr. S. 14. 
  
Nr. 6. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betreffend; 
vom 24. Januar 1889. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Crimmitschau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen über je 
500 4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit dreiundeinhalb vom Hundert jährlich zu 
verzinsenden städtischen Anleihe von 
Zweihundert und achtundachtzig Tausend Fünfhundert Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und bez. Tilgungsplans die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 24. Januar 1889. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 28. Februar 1889. 3
	        
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