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Nr. 40. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Königin-Marienhütte, Aktiengesellschaft zu Cainsdorf
betreffend;
vom 12. Juni 1890.
Nachdem der Königin-Marienhütte, Aktiengesellschaft zu Cainsdorf behufs Aufnahme
einer Anleihe von
Zwei Millionen Fünfhunderttansend Mark
(2500 000.4)
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 44 vom Hundert zu verzinsenden und
planmäßig vom Jahre 1894 ab bis zum Jahre 1929 auszuloosenden Schuldscheinen
in Abschnitten von je 1000.3 sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der
vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 12. Juni 1890.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. v. Thümmel.
Löhr.
Nr. 41. Bekanntmachung
eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Albrechts-Ordens;
vom 13. Juni 1890.
W. Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2pc.
haben auf den Vortrag des Gesammtministeriums und des Ordenskanzlers die Erweiterung
des Albrechtsordens durch Stiftung eines Offizierskreuzes beschlossen und deshalb dem
nachstehenden anderweiten Nachtrage zu den unterm 31. December 1850 erlassenen
Statuten des Albrechts-Ordens Unsere Genehmigung ertheilt.
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