36.
38.
39.
40.
. Für die Eintragung einer Familienanwartschaft
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und daneben für jede aus diesem Anlaß einzutragende Reallast und
jede vom Folium abzuschreibende Parzelle noch
.Für die Eintragung einer Reallast auf der ersten Rubrik
sofern jedoch die Reallast nach Maßgabe der Gesetze über die Be—
richtigung von Wasserläufen zu übernehmen ist, ingleichen für die
Eintragung von Landeskulturrenten
Anmerkung.
Die Eintragung von Beiträgen zu Ablösungsrenten und zu
Landeskulturrenten erfolgt kostenfrei.
Für die Löschung von Reallasten
Anmerkung.
Die Löschung von Ablösungsrenten und Landeskulturrenten,
sowie von Ablösungs- und Landeskulturrentenbeiträgen erfolgt
kostenfrei.
Geschieht die Eintragung auf mehr als einem Folium, für jedes
weitere Folium
Für jeden Eintrag auf der ersten Rubrik, für welchen die Gebühr
nicht bei Nr. 32 bis 37 bestimmt ist
Ist der Eintrag auf mehr als einem Folium zu bewirken, für jedes
weitere Folium
Für die Befragung der hypothekarischen Gläubiger eder der sonstigen
Realberechtigten bei Grundstücksabtrennungen, sowie für die Er—
gänzung der Einwilligungserklärungen durch das Gericht
Uebersteigt jedoch der Kaufpreis für das in Frage stehende Grund-
stück nicht die Summe von 15004, nicht mehr als
Für die Eintragung eines Eigenthumswechsels im Grundbuch als
Gesammtgebühr
a) im Falle des Erwerbes durch Zwangsversteigerung, wenn die
Erstehungssumme beträgt bebebeis 200.2
über 200 = 500
= 500 1500
. 1500 2000 =
= 2000 = 3000
3000 = 6000
von jeden vollen 3000 4 über 6000 noch
r
Uu
20 4
3 —10.4,
20 4—
1.4.
.100—
300.4.
10 4.
1— 10..
1 —20 x.
50 4 2.4
6 4.
1
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30“
2
3
5
7
0
3
1