Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Es wird Dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 22. December 1889. 
Kriegs-Ministerium. 
Graf v. Fabrice. 5s 
Förster. 
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Nr. 2. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die l. Kammer der Steände- 
versammlung betreffend; 
vom 31. December 1889. 
Nachdem in Folge Ablebens des bisherigen Inhabers eine der in § 63 unter Nr. 13 
der Verfassungsurkunde in Verbindung mit Punkt III des Gesetzes, einige Abänderungen 
der Verfassungsurkunde 2c. betreffend, vom 3. December 1868, bezeichneten Stellen 
der I. Kammer, und zwar in der Oberlausitz, zur Erledigung gekommen, so ist von den 
Betheiligten eine Neuwahl zu bewirken. 
Die baldige Vornahme der letzteren wird hiermit unter Bezugnahme auf die an den 
Landesältesten der Oberlausitz gleichzeitig ergehende besondere Verfügung hiermit an- 
geordnet. 
Dresden, am 31. December 1889. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Nr. 3. Bekanntmachung, 
die Feststellung der Beiträge zur Deckung des Bedarfs des Landeskultur- 
raths betreffend; 
vom 2. Januar 1890. 
Paulig. 
  
  
Nachdem einer Anzeige des Landeskulturraths zufolge zur Deckung seines Bedarfs 
sich die Nothwendigkeit ergeben hat, im Jahre 1890 zu einer Erhebung von Beiträgen
	        
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