Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Nr. 55. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden betreffend; 
vom 15. Dezember 1891. 
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses zu 
Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammengesetzt: 
Es sind gewählt worden: 
àa) aus der ersten Kammer: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Oberlandesgerichtspräsident Degner der Rittmeister von Bodenhausen auf 
aus Dresden, Pöhl, 
der Rittergutsbesitzer Peltz auf Rams= der Bürgermeister Dr. Böhme aus Frei- 
dorf, berg, 
der Rittergutsbesitzer von Trützschler der Handelskammerpräsident, Commerzien-= 
auf Dorfstadt; rath Hultzsch aus Dresden; 
b) aus der zweiten Kammer: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Geheime Rath Dr. Haberkorn aus der Gutsbesitzer, Oekonomierath Uhle- 
Zittau, mann aus Görlitz, 
der Bürgermeister Bönisch aus Dresden. der Handelskammerpräsident Georgi aus 
Mylau. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Bürgermeister Bönisch 
zum Vorsitzenden, den Oberlandesgerichtspräsidenten Degner aber zu dessen Stell- 
vertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Errichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird Solches und daß in der Person des bei dieser 
Kasse angestellten Buchhalters, 
des Rechnungsraths Friedrich Otmar Dittrich, 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 15. Dezember 1891. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Wolf.
	        
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