Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Nr. 88. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Sekundäreisenbahn 
Taubenheim-Dürrhennersdorf betreffend; 
vom 25. Oktober 1892. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Sekundäreisenbahn von 
Taubenheim (Station der Linie Oberoderwitz-Wilthen) nach Dürrhennersdorf (Station 
der Linie Ebersbach-Löbau) 
am 1. November 1892 
dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Eisenbahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung 
der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar 
für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden. 
Dresden, am 25. Oktober 1892. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
Nr. 89. Gebührenordnung 
für Ortsgerichtspersonen 
vom 1. November 1892. 
W, Alb ert, von GOTTES Gnaden Kömg von Sachsen 
. . 1 
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt: 
& 1. Die Ortsgerichtspersonen können Gebühren für ihre Bemühungen und Er 
stattung von Auslagen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen und des ange- 
fügten Tarifs fordern.
	        
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