Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Gesetz— und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
18. Stück vom Jahre 1892. 
  
  
  
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Inhalt: N.r. 91. Setanntmechung, eine Anleihe der . Moschinenbauanstalt Goliern betr. S. 421. — Nr. 82. 
Nerordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung einer Straßennnterffihrung an der 
Nossen-Moldaner Eisenbahn betr. S. 422. — Nr. 93. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der 
Falkenstein-Muldenderger Eisenbahn betr. S. 423. — Nr. 94. Verordnung, das Eisenbabnwesen Deutsch- 
lands betr. S. 423. — JNr. 95. Bekanutmachung, die Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Gera- 
Wolfsgefärth betr. S. 427. — Nr. 96. Bekanntmachung, die Einberufung einer außerordentlichen 
Landessynode betr. S. 428. — Nr. 97. Verordnung, die weitere Ausführung des Einkommensteuergesetzes 
vom 2. Juli 1878 betr. S. 428. — Nr. 98. Verordnung, die Ermittelung der Ernteerträge betr. S. 430. 
Nr. 99. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Waldheim betr. 
S. 432. — Berichtigung. S. 432. 
  
Nr. 91. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Aktiengesellschaft der Maschinenbananstalt Golzern vor- 
mals Gottschald & Nötzli zu Golzern betreffend; 
vom 15. Oktober 1892. 
Nachdem der Aktiengesellschaft Maschinenbauanstalt Golzern vormals Gottschald & 
Nötzli zu Golzern behufs Aufnahme einer Anleihe von 
vierhunderttausend Mark (400 000 Mark) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden 
und planmäßig vom Jahre 1893 ab in 38 Jahren auszulosenden Schuldscheinen in 
Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der 
vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung 
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 15. Oktober 1892. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Für den Minister: v. Metzsch. 
Heymann. Gersdorf. 
Ausgegeben zu Dresden den 5. Dezember 1892. 66 
 
	        
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