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Beilage I.
(Zum § 11 der Ausführungsverordnung.)
Verzeichniß der ertheilten Gewerbe- Anzeige-Bescheinigungen.
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Anleitung zur Ausfüllung.
In Spalte 4 ist die Brandkataster-Nummer desjeuigen Hauses anzugeben, in welchem der Gewerbetreibende seine Werkstatt oder sein Ge-
schäft hat.
In Spalle 0 ist unter Anderem zu bemerken:
bei Gewerben, welche einen Befähigungsnachweis erfordern, der Ausstellungstag und die nähere Bezeichnung des Prüfungs-
zeugnisses;
bei Personen, welche schon ein anderes Gewerbe betreiben oder welche ihr Gewerbe geändert haben, der Hinweis auf jenes andere
Gewerbe oder die frühere Anmeldung;
bei Personen, welche aus einem anderen Orte des In= oder Auslandes kommen, der Hinweis darauf und auf das am früheren
Wohnorte betriebene Gewerbe;
bei Anmeldung von Zweiggeschäften der Sitz und Inhaber des Hauptgeschäfts;
die etwa angezeigten Stellvertreter und Geschäftsführer.
Wo das Verzeichniß auch für Erlaubniß= oder Genehmigungsertheilungen benutzt wird, ist in den Spalten 8 und 9 Ausstellungstag
und Nummer der Erlaubniß= oder Genehmigungsscheine einzutragen und in Spalte 10 zu bemerken: „Erlaubnißschein“ oder „Genehmigungs-
schein“.