Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Beilage I. 
(Zum § 11 der Ausführungsverordnung.) 
Verzeichniß der ertheilten Gewerbe- Anzeige-Bescheinigungen. 
  
  
  
  
  
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Anleitung zur Ausfüllung. 
In Spalte 4 ist die Brandkataster-Nummer desjeuigen Hauses anzugeben, in welchem der Gewerbetreibende seine Werkstatt oder sein Ge- 
schäft hat. 
In Spalle 0 ist unter Anderem zu bemerken: 
bei Gewerben, welche einen Befähigungsnachweis erfordern, der Ausstellungstag und die nähere Bezeichnung des Prüfungs- 
zeugnisses; 
bei Personen, welche schon ein anderes Gewerbe betreiben oder welche ihr Gewerbe geändert haben, der Hinweis auf jenes andere 
Gewerbe oder die frühere Anmeldung; 
bei Personen, welche aus einem anderen Orte des In= oder Auslandes kommen, der Hinweis darauf und auf das am früheren 
Wohnorte betriebene Gewerbe; 
bei Anmeldung von Zweiggeschäften der Sitz und Inhaber des Hauptgeschäfts; 
die etwa angezeigten Stellvertreter und Geschäftsführer. 
Wo das Verzeichniß auch für Erlaubniß= oder Genehmigungsertheilungen benutzt wird, ist in den Spalten 8 und 9 Ausstellungstag 
und Nummer der Erlaubniß= oder Genehmigungsscheine einzutragen und in Spalte 10 zu bemerken: „Erlaubnißschein“ oder „Genehmigungs- 
schein“. 
 
	        
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