Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 25. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Annaberg betreffend; 
vom 16. März 1893. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde 
Annaberg beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren 
unkündbaren Schuldscheinen in 
1200 Abschnitten à 500 Mark 
behufs Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe 
von 
sechshunderttausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 16. März 1893. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
v. Thümmel. v. Metzsch. 
Münckner. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
1893. 14
	        
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