Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 45. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Spreethal-Zweig— 
eisenbahn betreffend; 
vom 17. Juni 1893. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die bei dem Haltepunkte Seidau an die 
normalspurige Sekundäreisenbahn Bautzen-Königswartha anschließende normalspurige 
Zweigbahn nach dem Spreethale 
am 19. Juni 1893 
dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. 
An dieser Zweigbahn befindet sich außer dem Anschlußhaltepunkte Seidau eine Halte- 
stelle gleichen Namens für Güterverkehr. 
Die Leitung des Betriebes auf der neuen Zweigbahn erfolgt durch die General-= 
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife bekannt machen wird; dagegen 
verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der Besitzverhältnisse 
im Bereiche dieser Bahn dem Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten 
in Dresden. 
Dresden, am 17. Juni 1893. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
Heymann. 
Müller. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
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