Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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männliche Kranke: 
2 Paar Stiefeln, 
1. -Hausschuhe, 
je nach Gewohnheit des Kranken auch 
Kragen beziehentlich Vorhemdchen in 
entsprechender Zahl, außerdem, dafern 
der Anstaltsaufenthalt in die kältere 
Jahreszeit fällt oder bis in dieselbe 
dauert (nach Befinden nachzubringen): 
3 Paar wollene Socken, 
1 Winterüberrock, 
1 Paar Handschuhe. 
  
— — 
weibliche Kranke: 
1 Zeugschürze (für Sonntag), 
1 Korset oder Leibchen, 
2 Paar Lederschuhe, 
je nach Gewohnheit der Kranken auch 
3 Paar Beinkleider und einige Kra- 
vatten, Rüschen, Kragen 2c., außer- 
dem, dafern der Anstaltsaufenthalt 
in die kältere Jahreszeit fällt oder 
bis in dieselbe dauert (nach Befinden 
nachzubringen): 
3 Paar wollene Strümpfe, 
1 Wintermantel oder 1 Winterstoffjacke, 
1 Paar Handschuhe. 
 
	        
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