Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 79. Bekanntmachung, 
die Rangstellung der Professoren des Kadettenkorps in der Hofrangordnung 
betreffend;: 
vom 25. November 1893. 
Lit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist den Professoren des 
Kadettenkorps der Hofrang in der 4. Klasse unter Nr. 18 der Hofrangordnung verliehen 
worden. 
Dresden, am 25. November 1893. 
Kriegs-Ministerium. 
v. d. Planitz. ares 
resse. 
  
Nr. 80. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn 
Eppendorf-Hetzdorf bei Oederan betreffend; 
vom 27. November 1893. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn Eppendorf- 
Hetzdorf bei Oederan 
am 1. Dezember 1893 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen 
wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der 
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für 
Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher in Dresden. 
Dresden, am 27. November 1893. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller.
	        
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