Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr.  79.  Bekanntmachung,

die  Rangstellung  der  Professoren  des  Kadettenkorps  in  der  Hofrangordnung
betreffend;:

vom  25.  November  1893.
Lit  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Königs  ist  den  Professoren  des

Kadettenkorps  der  Hofrang  in  der  4.  Klasse  unter  Nr.  18  der  Hofrangordnung  verliehen
worden.

Dresden,  am  25.  November  1893.

Kriegs-Ministerium.

v.  d.  Planitz.  ares
resse.

 

Nr.  80.  Bekanntmachung,

die  Eröffnung  des  Betriebes  auf  der  schmalspurigen  Nebeneisenbahn
Eppendorf-Hetzdorf  bei  Oederan  betreffend;

vom  27.  November  1893.

Das  Finanz-Ministerium  hat  beschlossen,  die  schmalspurige  Nebeneisenbahn  Eppendorf-Hetzdorf
  bei  Oederan
am  1.  Dezember  1893

dem  allgemeinen  Verkehre  zu  übergeben.

Die  Leitung  des  Betriebes  auf  der  genannten  neuen  Bahnlinie  erfolgt  durch  die
Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen,  welche  die  Tarife  und  Fahrpläne  bekannt  machen
wird;  dagegen  verbleibt  die  Erledigung  der  Bauangelegenheiten  und  die  Regelung  der
Besitzverhältnisse  im  Bereiche  der  neuen  Bahnstrecke  zunächst  noch  dem  Kommissar  für
Staatseisenbahnbau,  Finanzrath  Dr.  Schelcher  in  Dresden.

Dresden,  am  27.  November  1893.

Finanz-Ministerium.

v.  Thümmel.
Müller.