Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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im richtigen und finngemäßen Lesen, im Nacherzählen, im Vortragen auswendig ge— 
lernter Stücke. 
Einübung der Rechtschreibung und der Hauptregeln der Zeichensetzung. Das 
Nöthigste über die Wortarten und Satztheile, über den einfachen und erweiterten, voll— 
ständigen und abgekürzten Satz, Haupt- und Nebensatz unter besonderer Bezugnahme auf 
die Zeichensetzung, alles dies thunlichst im Anschluß an Beispiele. Einübung der Prä— 
positionen. Gelegentliche Besprechung einzelner Abschnitte der Formenlehre aus Anlaß 
wahrgenommener Unsicherheiten. 
Diktate, Aufsätze (im wesentlichen nur Nacherzählungen). 
Quinta: 3 Stunden. 
Lektüre und an diese sich anschließende Uebungen wie in Sexta unter besonderer 
Rücksichtnahme auf den Geschichtsunterricht der Quinta. Weitere Einübung der Recht- 
schreibung und Zeichensetzung. Ergänzung des grammatischen Kursus von Sexta. Ein- 
gehendere Behandlung der Nebensätze; Satzverkürzungen; Satzgefüge; Bindewörter. 
Eintheilung der Haupt-, Umstands= und Bindewörter nach ihrer Bedeutung. Einzelnes 
aus der Formenlehre wie in Sexta nach Bedürfniß; gelegentliche Hinweisungen auf die 
Unterschiede von Volks= und Schriftsprache, auf Alterthümliches, Dialektisches, Be- 
deutungswechsel und dergleichen. 
Diktate, Aufsätze. (Freiere Wiedergabe von Erzähltem oder Gelesenem, leichte 
Briefe u. dergl.) 
Quarta: 3 Stunden. 
Besprechung ausgewählter Stücke aus einem Lesebuche, vornehmlich längerer er- 
zählender Gedichte, wobei auf eine angemessene Gruppirung des zu Lesenden nach dem 
Inhalte, den Verfassern, der dichterischen Form 2c. Bedacht zu nehmen ist. Im An- 
schlusse an geeignete Lesestücke Einführung in die deutsche Heldensage. 
Neben ergänzender Wiederholung der grammatischen Pensa von Sexta und Quinta 
eingehendere Behandlung der deutschen Deklination und Konjugation unter Beschränkung 
auf das dem Deutschen Eigenthümliche sowie auf Unregelmäßiges und Schwankendes. 
Von der übrigen Formenlehre ist nur das durchzunehmen, was sprachgeschichtliche Be- 
deutung hat oder um des richtigen Sprachgebrauchs willen Beachtung verdient. Einiges 
aus der Wortbildungslehre. 
Abschluß der Uebungen in Rechtschreibung und Zeichensetzung. 
Diktate, Aufsätze (Um= und Nachbildungen von Gelesenem, kleine selbsterfundene 
Erzählungen nach gegebenen Anhaltepunkten, leichte Beschreibungen 2c.).
	        
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