Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Bemerkungen. 
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Quarta: 2 Stunden. 
Uebersicht über die außereuropäischen Erdtheile. Das Erdganze. Das Nöthigste 
über die Bewegung der Erde und des Mondes. 
Untertertia: 1 Stunde, bez. 2 Stunden nur im Winterhalbjahr. 
Deutschland ausführlicher. Gelegentliche Wiederholung und Ergänzung des Kursus 
von Quinta. 
Obertertia: 2 Stunden im Sommerhalbjahr. 
Das Wichtigste aus der physischen Geographie: Atmosphäre, Vertheilung von Land und 
Meer; das Meer und die Gewässer; das Land (Festland, Inseln, Flächen= und Höhen- 
gliederung). Eingehendere Behandlung einzelner Gebirge Mitteleuropas mit besonderer 
Rücksicht auf deren Aufbau und die Schichtungsverhältnisse. Besprechung typischer Land- 
schaften, thunlichst nach Abbildungen; dabei Hinweisungen auf Kultur= und Verkehrs- 
verhältnisse. 
32. 1. Da zusammenhängender Unterricht in diesem Fache nur bis Obertertia 
einschließlich ertheilt werden kann, muß von Untersekunda aufwärts der Unterricht in den 
übrigen Fächern es sich angelegen sein lassen, die geographischen Kenntnisse der Schüler 
bei jeder gebotenen Gelegenheit zu befestigen und zu vervollständigen. Insbesondere wird 
den Lehrern der Geschichte diese Verpflichtung auferlegt. Geschichtliche Vorgänge sind 
nicht nur regelmäßig auf der Karte zu verfolgen, sondern auch mehrmals in jedem Halb- 
jahre Wiederholungen einzelner Abschnitte der Erdkunde vorzunehmen. Entzieht sich ein 
Lehrer der Geschichte in den Oberklassen trotz erfolgter Mahnung dieser Verpflichtung, so 
ist der Rektor ermächtigt, den Geschichtsunterricht in den betreffenden Klassen um eine 
wöchentliche Stunde zu kürzen und diese einem Lehrer der Geographie zu übertragen. 
Bezüglich der Unterweisung in den Grundlehren der mathematischen Geographie siehe 
§ 26 unter 4. 
2. Bei der geringen ihm zugewiesenen Stundenzahl hat der geographische Unterricht 
in allen Klassen sich mit einer Auswahl des Wichtigsten zu begnügen. Aus der Geologie, 
Anthropologie, Thier-, Pflanzen= und Handelsgeographie kann den Schülern eines Gym- 
nasiums nur wenig geboten werden. Das Unentbehrlichste aus diesen Gebieten wird 
denselben am besten nicht im Zusammenhange, sondern bei der Behandlung der geschicht- 
lich bedeutenden Kulturländer gelegentlich mitgetheilt, so daß das Allgemeine an das 
Einzelne angeknüpft wird. 
3. In den Klassen von Quinta bis Obertertia sind die Schüler im Entwerfen von 
einfachen Kartenskizzen nach bestimmter Anweisung zu üben; auch die Ausfüllung soge- 
nannter Repetitionskarten kann auf der untersten Stufe zweckmäßig in Anwendung ge-
	        
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