Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

— 130 — 
) 
Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der König 
von Preußen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisen- 
bahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau, andererseits nach Markran- 
städt zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Dr. Paul Hermann Ritterstädt, 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben: 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von Rippach- 
Poserna oder einem in der Nähe gelegenen Punkte der zur Ausführung genehmigten 
Preußischen Staatsbahnlinie Deuben-Corbetha über Lützen einerseits nach Plagwitz- 
Lindenau an der Linie Leutzsch-Zeitz, andererseits nach Markranstädt an der Strecke 
Leipzig-Weißenfels nach einem der Königlich Sächsischen Regierung vorgelegten all- 
gemeinen Plane für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die gesetzliche Ermächtigung 
hierzu erhalten haben wird. 
Die Königlich Sächsische Regierung gestattet der Königlich Preußischen Regierung 
den Bau und Betrieb dieser Bahn innerhalb ihres Staatsgebietes und wird derselben 
nach hierzu eingeholter Genehmigung der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen 
das Enteignungsrecht ertheilen. 
Artikel II. 
Die Feststellung der speziellen Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses Vertrages 
bildende Eisenbahn, bei denen die im Königreich Sachsen geltenden baupolizeilichen Vor- 
schriften in gleicher Weise zu beachten sind, wie solches von der sächsischen Staatseisen- 
bahnverwaltung gefordert wird, soll ebenso, wie die Prüfung der anzuwendenden Fahr- 
zeuge, einschließlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich Preußischen Regierung zu- 
stehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, wie bezüglich der Anlegung 
von Stationen in dem sächsischen Staatsgebiete etwaige besondere Wünsche der Königlich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.