Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

die  Bestellung  von  Kommissaren  für  die  Ergänzungswahlen  zur  II.  Kammer

Nachdem  durch  die  Verordnung  vom  30.  August  laufenden  Jahres  die  Vornahme  von
Ergänzungswahlen  für  die  II.  Kammer  der  Ständeversammlung  angeordnet  worden  ist,
hat  das  Ministerium  des  Innern  in  Gemäßheit  von  §  41  des  Gesetzes,  die  Wahlen  für
den  Landtag  betreffend,  vom  3.  Dezember  1868,  die  nachgenannten  Wahlkommissare

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Nr.  47.  Verordnung,

der  Ständeversammlung  betreffend;
vom  14.  September  1895.

ernannt,  und  zwar  für  den

2.
3.

2.

13.
16.

20.

Wahlkreis  der  Stadt  Dresden

den  Bürgermeister  Leupold  daselbst,
Wahlkreis  der  Stadt  Dresden

den  Stadtrath  Hetschel  daselbst,
Wahlkreis  der  Stadt  Leipzig

den  Stadtrath  Dr.  Schanz  daselbst,

.Wahlkreis  der  Stadt  Leipzig

den  Stadtrath  Dr.  Schmid  daselbst,

.Wahlkreis  der  Stadt  Chemnitz

den  Oberbürgermeister  Dr.  André  daselbst,

städtischen  Wahlkreis

den  Regierungsassessor  Wengler  zu  Bautzen,

.#  städtischen  Wahlkreis

den  Oberregierungsrath  Hörnig  zu  Dresden,

städtischen  Wahlkreis

den  Oberregierungsrath  Dr.  Genthe  daselbst,

.#  städtischen  Wahlkreis

den  Bezirksassessor  Demmering  zu  Döbeln,
städtischen  Wahlkreis

den  Amtshauptmann  Hänichen  zu  Rochlitz,
städtischen  Wahlkreis

den  Bürgermeister  Beckmann  zu  Crimmitschau,
städtischen  Wahlkreis

den  Bürgermeister  Speck  zu  Neustädtel,

Wahlkreis  des  platten  Landes

den  Amtshauptmann  von  Beschwitz  zu  Zittau,