Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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Nr. 70. Verordnung, 
die Errichtung eines Gemeinde-Aichamtes in Nossen betreffend; 
vom 6. Dezember 1897. 
In weiteren Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren 
Einrichtung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 
(G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Nossen 
ein Gemeinde-Aichamt errichtet worden ist, das die Ordnungsnummer "° erhalten hat, 
und den Betrieb am 15. laufenden Monats eröffnen wird. Seine Zuständigkeit erstreckt 
sich auf die Aichung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten 
und Waagen für den Handelsverkehr, jedoch mit Ausnahme der Präzisions= und Gold- 
münzgewichte, der Präzisionswaagen, der selbstthätigen Registrirwaagen, der fest- 
fundamentirten Brückenwaagen und der für mehr als 2000 kg Höchstbelastung be- 
stimmten Waagen. 
Dresden, den 6. Dezember 1897. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Edelmann. 
  
Nr. 71. Bekanntmachung, 
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betreffend, s 
vom 8. Dezember 1897. 
Nach der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe in folgender Weise zusammengesetzt. 
Es sind gewählt worden: 
a) aus der ersten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Rittergutsbesitzer von Trützschler der Rittmeister a. D. von Bodenhausen 
auf Dorfstadt, auf Pöhl, 
der Landgerichtspräsident a. D., Geheimer der Oberbürgermeister, Geheimer Finanz- 
Justizrath Wehinger in Dresden; rath a. D. Beutler in Dresden;
	        
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