Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

  
Ausstellung. 
Tag 
Ausgabe. 
Inhalt. 
Nr. 
Seite. 
  
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Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen zur Be- 
kanntmachung einiger Aenderungen der Betriebsordnung 
für die Haupteisenbahnen Deutschlands, der Normen 
für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen 
Detschlands und der Bahnordnung für die Neben- 
eisenbahnen Deuts chlands betr. 
Verordnung des iniseninn des Innern, die Nam ensangaben 
Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast= und 
Schanukwirthschaften betr. . 
Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und der auswärtigen 
Angelegenheiten, den zwischen dem Königreiche Sachsen 
und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg wegen ander— 
weiter Regelung der die Meuselwitz-Ronneburger 
Eisenbahn betreffenden staatsrechtlichen Verhält- 
nisse unter dem 24. Oktober 1896 abgeschlossenen Staats- 
vertrag betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen 
Eisenbahn von Klingenberg nach Frauenstein betr. 
Urkunde des Ministeriums des Innern über Bestätigung der 
Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Be— 
richtigung des Zschampertbaches in den Fluren Rück- 
marsdorf, Lindennaundorf und Frankenhain ber. 
Bekanntmachung des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums, 
die Umbezirkung der Parochie Pieschen betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, einige Abänderungen 
in der Begrenzung der Landbagswahlkreise betr. 
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Telegraphen- 
ordnung für das Deutsche Reich betr. 
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffnung des 
Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn 
Wilzschhaus-Carlsfeld betr. . 
Bekanntmachung des Justiz-Ministeriums, die Anlegung von 
Mündelgeldern in den von der Leipziger Hypotheken— 
bank ausgegebenen Inhaberpapieren betr. . 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Werkstätten 
der Kleider= und Wäschekonfektion betr. 
  
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffnung des 
Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn Mulda- 
Sayda betr. . 
Bekanntmachung des Finanz- Ministeriums, die Anwendun g der 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch— 
lands vom 5. Juli 1892 auf den im Königreiche Sachsen 
gelegenen Theil der Preußischen Staatseisenbahn 
von Rippach-Posernoa einerseits nach Plagwit- -Lindenau 
andererseits nach Markranstädt betr. 
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