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Nr. 82. Bekanntmachung
über die Rangstellung der Brandversicherungs-Oberinspektoren;
vom 25 Juli 1898.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist den technischen Beamten
der Landes-Brandversicherungsanstalt, die den Diensttitel „Brandversicherungs-Ober—
inspektor“ führen, der Hofrang in Gruppe 14 der IV. Klasse der Hofrangordnung ver-
liehen worden.
Dresden, am 25. Juli 1898.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Merz.
Münckner.
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Nr. 83. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs
Herlasgrün betreffend;
vom 28. Juli 1898.
In Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebs auf der Staatseisenbahnlinie
Leipzig — Hof macht sich eine Erweiterung des Bahnhofs Herlasgrün erforderlich.
Da das hierzu nöthige Land im Wege freihändigen Erwerbs zu angemessenen
Preisen nicht zu erlangen ist, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium
des Innern auf Grund von 8 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum
für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl.
S. 120) andurch verordnet, was folgt:
1. Die Bestimmungen im § 1 des angezogenen Gesetzes sind nach Maßgabe des
von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die Erweiterung des Bahn-
hofs Herlasgrün in Anwendung zu bringen.
& 2. Hinsichtlich des bei der Enteignung für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungs-
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