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mi Mit den Postkarten dürfen Antwortkarten verbunden sein. Beide Theile dieser
Doppelkarten müssen, jeder für sich, den Bestimmungen für einfache Postkarten entsprechen.
IV Die Gebühr beträgt auf alle Entfernungen im Frankirungsfalle 5 Pf. für die
einfache Postkarte oder für jeden der beiden Theile der Postkarte mit Antwort, im Nicht-
frankirungsfalle das Doppelte.
V Für unzureichend frankirte Postkarten wird dem Empfänger das Doppelte des
Fehlbetrages angesetzt unter Abrundung auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme
aufwärts.
b) An Stelle des Absatzes K tritt folgende Vorschrift:
IX Postkarten, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden als
Briefe behandelt.
6. § 15 „Drucksachen“.
a) Der Absatz wird geändert, wie folgt:
1 Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe werden befördert: alle durch
Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photo-
graphie, Hektographie, Papyrographie, Chromographie oder ein ähnliches mechanisches
Verfahren vervielfältigten Gegenstände, die nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit
zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. Ausgenommen sind die mittels des
Durchdrucks, der Kopirpresse und der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke. 1
Die ermäßigte Taxe findet auch Anwendung auf solche Drucksachen, die durch ver-
schiedene nach einander angewendete zulässige Vervielfältigungsverfahren (z. B. theils
durch Buchdruck, theils durch Hektographie) hergestellt sind.
b) Im Absatz w ist der Satz „Sind mit den offenen Karten Formulare
zu Antwortskarten verbunden, so dürfen diese Doppelkarten gegen das
Drucksachenporto nur dann versandt werden, wenn auf den Antwortskarten
sich Postwerthzeichen nicht befinden.“ zu streichen.
c) Unter vu werden in der Zusammenstellung der zulässigen
Zusätze und Aenderungen die Angaben unter 1 gestrichen
und die Angaben unter 2bis 13 mit den Nummern 1 bis 12
bezeichnet.
Die Angaben unter den künftigen Nummern 1, 6, 7, 10
und 11 (jetzt 2, 7, 8, 11 und 12) erhalten folgende Fassung:
1) auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Absenders, seinen Titel, sowie mit
höchstens 5 Worten oder mittels der üblichen Anfangsbuchstaben („U. G. 2. w.“