Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Nr. 10. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadt Leisnig betreffend; 
vom 21. Januar 1898. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde 
Leisnig beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 1000, 500 
und 100 A, welche auf den Inhaber lauten und seiten des letzteren unkündbar sind, 
zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3 ½ vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen 
Anleihe von 
500 000. 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt. 
Dresden, den 21. Januar 1898. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
Münckner. 
  
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruck mi von C. E. Meinholb & Söhne, Dresden.
	        
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