Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

  
Tag 
der 
Ausstellung. Ausgabe. 
  
Inhalt. 
  
Stück. Nr. 
Seite. 
  
6. Aug. 
17. 
19. 
30. 
30. 
12. 
14. 
24. 
30. 
11. 
15. 
16. 
29. 
— 
Aug. 
Aug. 
Aug. 
Aug. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Okt. 
Okt. 
Okt. 
Okt. 
Okt. 
Nov. 
  
  
  
  
  
  
  
10. 
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10. 
10. 
10. 
15. 
21. 
21. 
21. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
.Okt. 
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Dez. 
.Okt. 
Okt. 
Okt. 
Nov. 
Dez. 
Nov. 
Nov. 
  
Verordnung des Ministeriums des Innern, den Nachrichtendienst 
in Viehseuchenangelegenheiten betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von 
Grundeigenthum für Bahnanlagen in Leipzig-Anger- 
Crottendorf und in Leutzsch betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteig nung von 
Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs 
Ostrau betr. 
Verordnung des Ministeriums des J Innern, die Namensangabe 
der Bauherren und Bauleiter bei Neubauten betr. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine 
Anleihe der Aktiengesells haft „Jacobiwer! in 
Meißen“ betr. 
Bekanntmachung des Finanz- Ministeriums, die Eröffnung des 
Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn Klingen- 
berg-Colmnitz- Frauenstein betr. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine 
Anleihe der Stadt Reichenbach betr. 
Betkanntmachung des Landeskonsistoriums, das die Dauer des 
Gnadengenusses der Hinterlassenen der evangelisch- 
lutherischen Geistlichen abändernde Kirchengesetz vom 
31. Mai 1898 betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von 
Grundeigenthum für den zweigleisigen Ausbau der Ver- 
bindungsbahn Uebergabebahnhof Leipzig-Schöne- 
feld betr. 
Verordnung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen unter- 
rüchs- die Zulassung von Volksschullehrern zum Be- 
suche der Univers ität behufs Erlangung einer höheren 
Berufsbildung betr. . ... 
Verordnung des Kriegsministeriums, Ergänzung des Pferde- 
Aushebungs-Reglements vom 15. Oktober 1886 betr. 
Verordnung des Finanz-Ministeriums zur weiteren Ausführung 
des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zu 
Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen 
bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betr. . 
Verordnung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, 
die Bestrafung eisenbahnpolizeilicher Ueber— 
tretungen betr. 
Bekanntmachung des Finanz- Ministeriums, die Einführung einer 
Verwaltungsordnung der Staatseisenbahnen betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Beschaffenheit 
der Mischceylinder an den Apparaten zur Fabrikation 
von künstlichen Mineralwässern betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Bes chäftig- 
ung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 
in Ziegeleien betr. .... 
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