Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1901. 
  
  
  
Jnhalt: Nr. 36. Verordnung zur Aenderung der Trauordnung. S. 83. — Nr. 37. Bekanntmachung, 
den Text der abgeänderten Trauordnung betr. S. 84. — Nr. 38. Verordnung, die Beaussichtigung pri- 
vater Versicherungsunternehmungen betr. S. 92. — Nr. 39. Verordnung, die Prüfung für den höheren 
technischen Staatsdienst in der Berg= und Hüttenverwaltung betr. S. 93. — Nr. 40. Bekanntmachung, 
die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks Leipzig-Reudnitz betr. S. 97. — Nr. 41. Ver- 
ordnung, die Untersuchung geschlachteter Hunde auf Trichinen betr. S. 98. 
  
Nr. 36. Verordnung 
zur Aenderung der Trauordnung; 
vom 22. Juni 1901. 
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister wird nach 
erlangter Zustimmung der Landessynode die Trauordnung vom 23. Juni 1881 (G.= u. 
V.-Bl. S. 130 flg.) dahin geändert: 
J. 
An die Stelle des § 19 Absatz 2 Nr. 2 tritt folgende Vorschrift: 
2. bei gemischten Ehen, wenn der evangelisch-lutherische Mann vor oder nach der 
Eheschließung ausdrücklich zugesagt hat, sämmtliche von den Ehegatten der ge- 
mischten Ehe abstammenden gemeinschaftlichen Kinder in einer nichtevangelischen 
Konfession zu erziehen oder erziehen zu lassen. 
II. 
Im 819 Absatz 3 werden unter b am Schlusse die Worte angefügt: 
soweit solche Ehen nach § 1310 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch in 
Frage kommen können. 
III. 
Dem 8 22 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: 
Das Gleiche gilt von einem evangelisch-lutherischen Manne, der die aus— 
drückliche Zusage, sämmtliche von den Ehegatten der gemischten Ehe abstammenden 
Ausgegeben zu Dresden, den 20. Juli 1901. 17 
 
	        
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