Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Nr. 60. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten 
ordentlichen Landtag betreffend; 
vom 12. Oktober 1901. 
Seine Ma jestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des König— 
reichs Sachsen zu einem gemäß § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen 
Landtag auf 
den 12. November dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird solches und daß an die Mitglieder beider Stän- 
discher Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen 
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 12. Oktober 1901. 
Gesammtministerium. 
v. Metzsch. v. d. Planitz. 
Meister. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinheld & Söhne in Dresden.
	        
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