Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

Muster 19. 
— 382 
Muster 19 zu 88 102 und 121. 
Kauosturmrolle 1 und II. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Datum, Ort, Bisheriger 
» (Kreis rc.) Aufenthaltsort Entscheidung 
Familiennamen der Geburt (Wohnung) der Be- 
Nr. und Stand Religion S Ersatz- merkungen 
Vornamen. - kommission 
oder verheirathet, 
Gewerbe Kinder 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
Anmerkung. 
1. Die Landsturmrolle I enthält die Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebots und die unausgebildeten Landsturmpflichtigen 
des zweiten Aufgebots der vom Aufrufe betroffenen Jahresklassen. 
In die Landsturmrollen II werden die vom Aufrufe betroffenen ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Auf- 
gebots ausgenommen. 
2. Die Landsturmrollen werden in der Größe eines Bogens angelegt und für die Namen jede Seite in der Regel in fünf Quer- 
spalten getheilt. 
3. In den Landsturmrollen II ist in Spalte 2 auch der „Dienstgrad“ anzugeben, Spalte 6 bleibt unausgefüllt. 
4. In Spalte 7 ist die erfolgte Einstellung unter Angabe des Truppentheils 2c. oder die Art der Verwendung einzutragen.
	        
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