Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Angabe 
Bezeichnung 
der 
  
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten. 
Stellen, in welchem 
Stellen. AUumfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewerb- 
ungen zu richten snd, Bemerkungen. 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
  
  
  
  
Es treten hinzu folgende Stellen, und zwar: 
„vor Stadtgendarmen“: 
Wärter für die Heizungs= und Beleucht- 
ungsanlage, 
Gefangenaufseher. 
„nach Stadtgendarmen“: 
* Gefangenhausinspektor. 
„am Schluß": 
* Hauptkkassirer. abvechselnd. 
I 
Anstatt „ Kassirer abwechselnd“ muß es heißen: 
*Sportelkassirer. abvechselnd. 
I 
l. 
« 
Minnisterium des 
Innern, 
I. Abtheilung. 
Ministerium des 
Innern, 
II. Abtheilung. 
Bei Ziffer 17 muß es heißen: Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Oresden. 
Daselbst bestehen jetzt folgende Stellen: 
Heizer, 
Maschinenwärter, 
Maschinenoberwärter, 
Operationswärter, 
Expedient, I 
* Büreauassistent, I 
* Sekretär, 
* Hausinspektor. # 
Ministerium des 
II. Abtheilung. 
A . 
1 i 
- 
abwechselnd. Innern, 
Bei Ziffer 18 muß es heißen: Hausinspektion der Medizinalgebäude und Kommission 
für das Veterinärwesen, und es bestehen hier jetzt folgende Stellen: 
* Büreauassistent, 
* Sekretär, abwechselnd. 
* Hausinspektor. - 
Ministerium des 
1 Innern, 
m ubtheilung.
	        
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