Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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vorbehalten sind. elcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
  
Bei Ziffer 19, Landes-Medizinalkollegium, bestehen jetzt folgende Stellen: 
Expedient, Ministerium des 
abwechselnd. Innern, 
II. Abtheilung. 
* Sekretär. 
  
Bei Ziffer 20 — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 115 — muß es heißen: Zentralstelle für öffent- 
liche Gesundheitspflege in Dresden. 
* Büreauassistent. abwechselnd. Ministerium des 
Innern, 
II. Abtheilung. 
Zwischen Ziffer 20 und 21 ist einzuschalten: 
UMntersuchungsanstalt für Mahrungs- und 
Genußmittel und Gebrauchsgegenstände 
bei dem Bygienischen Institute der Mni- 
versität Leipzig. 1. 
Expedient. # abwechselund. Ministerium des 
# Innern, 
II. Abtheilung. 
Bei Ziffer 21 muß es heißen: Thierärztliche Hochschule sowie Physiologisch-chemische 
Versuchsstation und Physiologisch-thierhygienisches Institut. 
Daselbst bestehen jetzt folgende Stellen: 
Wärter, EN für das 
Civilvorschmieder. 1 abwechselnd. Veterinärwesen. 
Zwischen Ziffer 21 und 22 ist einzuschalten: 
Impfinstitut in Bresden. I 
Wärter. 
  
  
Ministerium des 
Innern, 
II. Abtheilung. 
Staatliche Schlachtviehversicherung. 
  
  
— zur Hälfte. Ministerium des 
* Sekretär, n b ind II hinern 
Obersekretär. 5 abwechselnd. . eilung.
	        
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