Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

   
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich beftimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewerb- 
ungen zu richten sind, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
Bemerkungen. 
  
  
gewünscht wird. 
  
Es treten hinzu: 
bei Ziffer 11, Hochbau-Verwaltung — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 122 —: 
  
  
* Büreauassistenten bei den Landbauämtern, zur Hälfte. - Finanz= 
Hausmann und Werksmaurer beim Fern- Mimistertem 6 
heiz= und Elektrizitätswerke. 
bei Ziffer 12, Bauverwaltereien: 
* Sekretäre. zur Hälfte. Finanz- 
II Ministerium. 
bei Ziffer 13, Eisenbahn verwaltung — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 122 und 1899 S. 124 —: 
* Inspektionsassistenten, zur Hälfte. Generaldirektion 
Büreauschreiber, der Staatseisen— 
Stationsschreiber, bahnen 
Fahrkartendrucker. zu Dresden. 
Hierüber wird bemerkt, daß der im Stellenverzeichnisse vom Jahre 1895 unter die bei Ab- 
schnitt 1 aufgeführten Diener fallende „Schloßaufseher"“ bei der Albrechtsburg zu Meißen den Amts 
namen „Schloßverwalter“ erhalten hat. 
Nr. 19. Verordnung, 
eine Aenderung der Gerichtsbarkeit betreffend; 
vom 12. April 1901. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird verordnet, was folgt: 
1 
Vom 1. Juli 1901 an werden die zum Bezirke des Amtsgerichts Meißen ge— 
hörigen Ortschaften 
Käbschütz, 
Leippen mit Lindigt, Lösten und Schänitz,
	        
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