Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Erhebungen gepflogen worden. Ueber deren Ergebniß wird dem Landrathe bei seinem nächsten 
Zusammentritte Mittheilung gemacht werden. " 
14) Dem Beschlusse des Landrathes, die Beiträge für Herstellung und Unterhaltung von 
Districtsstraßen von 20,000 fl. auf 26,500 fl. zu erhöhen, ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung v. 
Auf die vom Landrathe außerdem noch gestellten Anträge und Wünsche erwidern Wir: 
1) Den Anträgen auf Zuschießung namhafter Beiträge vom Forstärare zu den Straßen 
des Bezirkes Rothenbuch, da dieselben hauptsächlich im Interesse des Holzabsatzes gebaut seien, 
dann auf gänzliche Uebernahme der fast nur den Holzverkehr vermittelnden Straßen des Spessart 
oder Gewährung ausgiebiger Zuschüsse für dieselben Seitens des Forstärars kann nlcht entsprochen 
werden, da der Staatsforstverwaltungs-Etat durch die Leistung außerordentlicher Kostenbeiträge 
zur Unterhaltung der für den Holzexport aus den Staatsforsten besonders stark in Gebrauch 
kommenden Districtsstraßen, während demselben die treffenden Umlagenbeiträge für die in 
dieser Bezlehung minder wichtigen oder gänzlich entbehrlichen Districtsstraßen ungemindert 
verbleiben, mit Ausgaben für Unterhaltung gedachter Straßen in einem nicht zulässigen unver- 
hältnißmäßig hohen Grade belastet würde. 
2) Die Frage über die Veräußerung oder Forterhaltung der Bäder Kissingen, Brückenau 
und Bocklet als Staatsanstalten unterliegt gegenwärtig der sorgfältigen Erwägung und behalten 
Wir Uns in dieser Richtung weitere Verfügung vor. 
Dem Bedürfnisse des Bades Brückenau in Bezug auf Instandsetzung des Inventars wurde 
ausweislich der Rechnungen bisher schon, insoweit es die budgetmäßigen Mittel, sowie die 
geringen Erträgnisse des Bades gestatteten, thunlichste Bedachtnahme zugewendet, und wird dies 
auch nach Maßgabe der hiefür zur Verfügung stehenden Mittel in der Folge geschehen, wenn 
der Reglebetrieb fortgesetzt werden sollte. 
Was dagegen die beantragte Herstellung von Neubauten betrifft, so fehlen hiefür im 
Laufe der XII. Finanzperiode verfügbare Mittel und vermag ein dringendes Bedürfniß mit 
Rücksicht auf die voraussichtliche Unrentirlichkeit der Ausgabe, sowie auf anderweitige noth- 
wendigere Anforderungen an den Staat nicht anerkannt zu werden. 
3) Der Bitte des Landrathes um die Aufstellung eines exponirten Bezirksamts-Assessors 
in Volkach vermögen Wir in Ermangelung eines zureichenden Bedürfnisses eine Folge 
nicht zu geben.
	        
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