Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 402 — 
Nr. 27. Verordnung, 
die Verleihung des Enteignungsrechtes für ein Wassergewinnungs- und 
Wasserleitungsunternehmen der Stadtgemeinde Chemnitz betreffend; 
vom 16. März 1903. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von §8 1 und 2 des Enteignungs- 
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) der Stadtgemeinde Chemnitz zur 
Ausführung der von ihr für die weitere Wasserversorgung der Stadt Chemnitz geplanten 
Talsperrenanlage bei Neunzehnhain, der damit zusammenhängenden Wasser= und Wege- 
anlagen im Lautenbach= und Schwarzbachtale und der zur Verbindung dieser Anlagen 
mit der Stauanlage bei Einsiedel erforderlichen Wasserleitungsanlagen in Gemäßheit des 
von dem Ministerium des Innern unter dem 2. Januar 1903 genehmigten Planes das 
Enteignungsrecht verliehen. 
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 bestimmten Frist Gebrauch 
zu machen. 
Dresden, am 16. März 1903. 
Gesamtministerium. 
v. Metzsch. 
„ n 
. deister. 
  
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbold & Sobhne, Dredden.
	        
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