Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 661 — 
N. N. e) Verzeichnis 
der 
bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 1905 in Rest verbliebenen 
Ergänzungssteuer. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Brand-Kat.-Nr. 
oder Straße u. Haus- Restbetra 
Nr., unter welcher der Stand, Beruf Restbetrag Angaben 
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— über die Restursache 
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Daß vorstehend verzeichneter Rest wirklich noch außensteht und aus der dabei stehenden Ursache nicht einzubringen 
gewesen ist, wird hiermit pflichtmäßig versichert. 
N. N., am . .. . . ... 1910 
Der Stadtrat. 
N. N. 
N. N. ., 
Stadtsteuerein nehmer. 
Bürgermeister. 
N. N 
Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.) 
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist das Restverzeichnis neben diesem 
von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung mit zu vollziehen.
	        
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