Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Schlafsucht, von Taumeln, Atmungsbeschwerden, großer Schwäche verenden die Tiere 
nach 1 bis 3 Tagen. Herrscht die Krankheit in einem Bestande schon längere Zeit, dann 
können auch 8 bis 14 Tage vergehen, ehe bei den erkrankten Tieren unter hochgradigen 
Schwächeerscheinungen, zu denen sich noch ein unstillbarer Durchfall gesellt, der Tod 
eintritt. 
Bei Offnung der verendeten oder in einem späten Stadium der Krankheit ge- 
schlachteten Tieren findet man eine blutige Entzündung des Darmes. Der Darm erscheint 
besonders in seinem Anfangsteil hochrot bis blaurot gefärbt, der Darminhalt ist blutig 
oder später mehr schleimig-eitrig. Außerdem zeigen sich Blutungen unter den Aus- 
kleidungen der Leibeshöhle, am Herzbeutel und dem Herzüberzuge, welcher zuweilen wie 
mit Blut bespritzt aussieht. Die Lungen sind häufig sehr blutreich und entzündet. 
Ein Radikalmittel gegen die Geflügelcholera gibt es nicht, dagegen kann 
die Krankheit ziemlich sicher durch folgende Maßnahmen verhütet oder doch wenigstens 
beschränkt werden: 
1. Alles neu angekaufte beziehentlich von Geflügelausstellungen an den Befitzer zurück- 
gekommene Geflügel muß eine kurze Zeit (wenigstens 8 Tage) streng abgesondert 
gehalten und genau beobachtet werden. Findet in dieser Zeit eine Erkrankung 
nicht statt, so kann man die Tiere zu den übrigen bringen, ohne eine Ansteckung 
befürchten zu müssen. 
2. Zeigen einzelne Tiere Erscheinungen, welche fie der Krankheit verdächtig machen 
(verminderte Freßlust, Sträuben des Gefieders, Mattigkeit, Blaufärbung des 
Kammes und der Kehllappen, Erbrechen, Durchfall usw.), so ist der Ortspolizei- 
behörde sofort Anzeige zu machen, welche die weiteren Maßnahmen verfügen wird. 
Inzwischen sind die noch gesund erscheinenden Tiere sofort von den kranken zu 
trennen und in einem anderen Raume unterzubringen. Alle von den kranken 
Tieren stammenden Abgänge (Blut, Kot usw.) sind zu verbrennen. 
3. Vorbeugungsweise ist gegen die Krankheit zu empfehlen, dem noch gesunden 
Geflügel Eisenvitriol im Trinkwasser zu verabreichen (Tauben und jungen Hühnern 
eine knappe Messerspitze, alten Hühnern und Enten eine volle Messerspitze und 
Gänsen sowie anderem größeren Geflügel einen Kaffeelöffel voll in 1 Liter Wasser 
zu lösen). Auch für kranke Tiere ist Eisenvitriol zur Behandlung empfohlen 
worden (Tauben 0,3, Hühnern 0,6, Gänsen 0,6 bis 1,2, Puten 1,2 bis 1,8 g 
Eisenvitriolpulver aus der Apotheke mit Brotkrume zur Pille gemacht täglich 
dreimal), ein Erfolg ist hiervon aber selten zu erwarten. 
4. In größeren verseuchten Beständen kann sich die schleunige Schutzimpfung der 
noch gesunden Tiere empfehlen. Die Ausführung der Impfung ist einem Tier- 
arzte zu überlassen.
	        
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