Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Das Fleisch hochgradig erkrankter Tiere ist zum Genusse für Menschen untauglich; 
das der im Anfangsstadium der Krankheit geschlachteten Tiere kann, sofern es sich im 
äußeren Aussehen unverändert zeigt, im gut gekochten Zustande ohne Nachteil genossen 
werden. In jedem Falle aber find die beim Schlachten kranker Tiere entstehenden Abfälle 
sofort zu verbrennen. 
B. Hühnerpest. 
Die Hühnerpest ist nach den angestellten Untersuchungen eine vorwiegend bei den 
Hühnervögeln (Haushühnern, Perlhühnern, Truthühnern, Pfauen, Fasanen u. a.) vor- 
kommende Krankheit, deren Ansteckungsstoff im Blute sowie im Kote und Nasenschleim 
enthalten, aber seinem Wesen nach bisher noch nicht festgestellt ist. Der Ansteckungsstoff 
ist erst durch mindestens 20 Minuten langes Erhitzen bei 70° C., oder bei 10 Minuten 
dauernder Einwirkung einer Hitze von 80° C. zerstörbar. Die Seuche führt in wenigen 
Tagen zum Tode und kann in kurzer Zeit ganze Hühnerbestände wegraffen. 
Die Verbreitung der Krankheit erfolgt durch die Abgänge (Kot, Nasenschleim) 
kranker, durch das Blut und die Eingeweide notgeschlachteter sowie durch die Kadaver 
verendeter oder notgeschlachteter Tiere. Auch ist eine Verschleppung des Ansteckungsstoffes 
durch gesundes, aus verseuchten Beständen stammendes Geflügel möglich. 
Aus den Feftstellungen, die an verschiedenen Orten über die Hühnerpest gemacht 
worden find, geht hervor, daß die Seuche einen wechselnden Krankheitsverlauf und ein 
verschiedenes Sektionsbild darbieten kann. Die Erscheinungen der Seuche äußern 
sich durch Nachlassen der Munterkeit der Tiere, Sträuben des Gefieders, Schlassucht und 
Lähmungserscheinungen. Außerdem sind vielfach Rötung und Schwellung der Augen- 
bindehaut zu beobachten. Der Tod tritt gewöhnlich in 2 bis 4 Tagen nach erfolgter 
Ansteckung, selten später ein. 
Bei der Offnung an der Seuche verendeter Tiere findet man Schleim in den Nasen- 
höhlen und in der Rachenhöhle, Trübung der Leber, Blutungen in den Schleimhäuten 
der Verdauungsorgane, der Luftwege und des Eileiters, unter der Herzüberkleidung und 
in der die Leibeshöhle auskleidenden Haut. Außerdem können Rötung und Schwellung 
der Augenbindehaut, oberflächliche Rötungen der Dünndarmschleimhaut, Trübung des 
Herzbeutels, Flüssigkeitsansammlungen im Herzbeutel und in der Leibeshöhle, welch 
letztere vielfach trübe und eiterähnlich aussehen, wässerige Ergießungen unter der Haut 
des Kopfes, Halses und der Brust, ausnahmsweise auch eine Entzündung der Lungen, 
sowie der die Leibeshöhle auskleidenden Haut bestehen. 
Die Hühnerpest hat mit der Geflügelcholera das seuchenartige Auftreten, den rasch 
tötlichen Verlauf und die Erscheinung von Fieber, Schwäche und Schlassucht gemein. 
Jedoch führt die Hühnerpest gewöhnlich nicht so rasch zum Tode wie die Geflügelcholera, 
an welcher die Tiere nach 1= bis 3tägigem Kranksein, nicht selten aber auch ganz
	        
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